(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Bereitstellungen von Diensten zwischen der Nexcon Global GmbH, Beelertstiege 5-6, 48143 Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 23455 (nachfolgend „Plattformbetreiber“), und den auf der Plattform gutachter-portal.de registrierten Sachverständigen, Gutachtern und Experten (nachfolgend „Gutachter“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung als Gutachter ausgeschlossen.
(3) Der Plattformbetreiber stellt dem Gutachter eine technische Plattform zur Verfügung, die der Kundengewinnung, dem Kundenmanagement, der Terminvereinbarung sowie der Zahlungsabwicklung dient. Der Plattformbetreiber erbringt selbst keine Gutachterleistungen, Sachverständigentätigkeiten oder damit verbundene Beratungen.
(1) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch den Abschluss des Registrierungsprozesses durch den Gutachter und die anschließende Freischaltung oder Bestätigung durch den Plattformbetreiber zustande.
(2) Der genaue Funktionsumfang (z.B. Berechtigung zur Veröffentlichung von Blog-Inhalten, Kontaktformular-Features, Sichtbarkeit als Premium-Gutachter) richtet sich nach dem vom Gutachter gewählten Leistungspaket (z.B. Starter-Paket, Pro-Paket, Business-Paket). Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der Pakete im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, sofern die wesentlichen Vertragspflichten dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(1) Der Vertrag wird, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise (monatliche oder jährliche Abrechnung), für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Wählt der Gutachter die jährliche Zahlungsweise, ist der Gesamtbetrag für die 12-monatige Laufzeit im Voraus fällig. Wählt der Gutachter die monatliche Zahlungsweise, bleibt er dennoch für die gesamte Mindestlaufzeit von 12 Monaten zur Zahlung der monatlichen Raten verpflichtet.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, es sei denn, er wird mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen 12-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt. Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder über die dafür vorgesehene Kündigungsfunktion im Nutzer-Dashboard des Gutachters erfolgen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Plattformbetreiber insbesondere dann vor, wenn der Gutachter gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt oder mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten oder einem nicht unerheblichen Teil der Gebühren in Verzug ist.
(1) Die Nutzungsgebühren für die jeweiligen Leistungspakete richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Bei Wahl der jährlichen Zahlungsweise wird dem Gutachter ein Rabatt gewährt, der in der Preisliste ausgewiesen ist. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abonnementgebühren sind im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich) fällig.
(3) Aktiviert der Gutachter die Option zur Online-Zahlungsabwicklung für seine Endkunden über die Plattform, erhebt der Plattformbetreiber für die Bereitstellung dieser Transaktionsinfrastruktur eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 1 % des Bruttorechnungsbetrages zzgl. der anfallenden Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe. Diese Gebühr wird direkt bei der Transaktion einbehalten oder gesondert abgerechnet.
(1) Die Online-Zahlungsabwicklung zwischen dem Gutachter und dem Endkunden erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Connect). Der Gutachter muss hierzu ein eigenes Konto bei Stripe einrichten bzw. verknüpfen.
(2) Der Zahlungsfluss erfolgt direkt auf das Stripe-Konto des Gutachters. Der Plattformbetreiber erlangt zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentum an den Geldern des Endkunden (Ausnahme ist der Einbehalt der in § 4 Abs. 3 genannten Gebühren).
(3) Die Erstellung und Übermittlung der Rechnung an den Endkunden erfolgt automatisch über das System der Plattform, jedoch ausdrücklich im Namen, auf Rechnung und unter der rechtlichen Verantwortung des Gutachters. Der Plattformbetreiber tritt nicht als Rechnungsaussteller auf und übernimmt keine Gewähr für die steuerrechtliche Richtigkeit der durch den Gutachter veranlassten Rechnungen.
(1) Der Gutachter stellt seine Dienstleistungen gegenüber den Endkunden in eigener rechtlicher und fachlicher Verantwortung bereit. Das Vertragsverhältnis über die Gutachterleistung kommt ausschließlich zwischen dem Gutachter und dem jeweiligen Endkunden zustande. Der Plattformbetreiber ist weder Partei, noch Vermittler mit eigener Haftung, noch Erfüllungsgehilfe dieses Vertrages. Der Plattformbetreiber haftet in keiner Weise für Mängel, Verzögerungen oder Schäden, die aus den vom Gutachter erbrachten Dienstleistungen resultieren.
(2) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Bonität oder Identität der durch die Endkunden übermittelten Daten und Anfragen. Das Risiko der Kommunikation und des Vertragsschusel mit dem Endkunden trägt allein der Gutachter.
(1) Der Gutachter ist für sämtliche Inhalte, die er auf seinem Profil oder im Rahmen von Blog-Beiträgen (sofern im Paket enthalten) veröffentlicht (z. B. Texte, Logos, Bilder, Zertifikate), vollumfänglich selbst verantwortlich.
(2) Der Gutachter versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insb. Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den hochgeladenen Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Gutachter stellt den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten durch die vom Gutachter hochgeladenen Inhalte oder Profileinträge geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder diese AGB verstoßen, ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.
(1) Terminstornierungen und -verschiebungen zwischen dem Gutachter und dem Endkunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
(2) Sofern gesetzlich oder einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt ein pauschales und grundloses Stornierungsrecht für bereits verbindlich gebuchte Termine als ausgeschlossen, es sei denn, der Gutachter hat in seinen eigenen Profilbedingungen abweichende, gesetzlich zulässige Regelungen hinterlegt.
(3) Der Plattformbetreiber ist nicht verantwortlich für Terminausfälle, unentschuldigtes Nichterscheinen von Kunden oder daraus resultierende Umsatzeinbußen des Gutachters.
(1) Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Plattformbetreibers auf den Schadensbetrag begrenzt, der nach der Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Plattformbetreibers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die ständige Verfügbarkeit der Plattform (z.B. bei serverbedingten Ausfällen, die außerhalb des Machtbereichs des Betreibers liegen).
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Gutachter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Plattformbetreibers (Münster).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026